AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Top Fachkraft
c/o Teamoutfits Fashion GmbH, Friedrichstrasse 24, 01067 Dresden
Die Firma Top Fachkraft („Auftragnehmer“) erstellt digitale Produkte zur Fach-, Führungs- und Azubigewinnung. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Vertragspartner („Auftraggeber“) bestimmt sich nach der Auftragsbestätigung sowie den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, außer sie wurden explizit in den Vertrag aufgenommen.
1. Erstellung des vertragsgegenständlichen Werks
1.1 Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Herstellung des vertragsgegenständlichen Werks. Der Auftragnehmer nimmt den Auftrag an. Inhalt und Umfang des Werks bestimmen sich allein nach der von dem Auftragnehmer an den Auftraggeber gesandten Auftragsbestätigung.
1.2 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Erstellung des Werkes notwendigen Daten, Informationen, Vorlagen und Unterlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer zu, zur Übergabe und Nutzung der Daten, Vorlagen und Unterlagen die jeweiligen (Nutzungs- & Datenschutz) Rechte hieran zu besitzen.
2. Urheber- und Nutzungsrechte
2.1. Falls durch den Auftragnehmer Fotos erstellt werden, darf der Auftraggeber mit vorheriger Zustimmung uneingeschränkt nutzen, außer für Mitarbeitergewinnungskampagnen durch andere Agenturen als den Auftragnehmer (Mitbewerber).
2.2. Für die gefertigten Arbeiten durch den Auftragnehmer, insbesondere Darstellung, Grafiken und Texte, erwirbt der Auftraggeber mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte, nicht jedoch Eigentumsrechte. Damit wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Der Auftraggeber erhält kein Miturheberrecht, auch wenn dieser durch Ratschläge, Ideen oder Anregungen im Schaffensprozess eingebunden war. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig.
2.3. Auftragnehmer ist berechtigt, bei einer erfolgreichen Zusammenarbeit, in der Presse/Fachmagazinen und auf eigenen und fremden Werbeträgern, mit Namen und/oder Firmenlogo des Auftraggebers die für diesen erbrachte Leistung darzustellen und/oder auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
2.4. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung vom Auftragnehmer.
2.5. Über den Umfang der Nutzung steht dem Auftragnehmer ein Auskunftsanspruch zu.
3. Vergütung
3.1 Der Auftraggeber hat für die Herstellung des Werks, die in der Zusammenfassung enthaltene und mit der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung zu entrichten.
4. Kündigung / Laufzeit
4.1 Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.
4.2 Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber jeweils um 1 Monat, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail)
5. Optionale Zusatzleistungen
5.1 Mit dem Auftrag entstehen keinerlei weitere Kosten. Zusatzleistungen werden ausdrücklich nur auf Wunsch des Auftraggebers ausgeführt und sind schriftlich mitzuteilen.
6. Startzeitpunkt / außerordentliche Kündigung
6.1 Fristen für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag beim Auftragnehmer eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten beim Auftragnehmer vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
6.2 Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält der Auftragnehmer sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
6.3 Ist der Auftraggeber im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Auftragnehmer in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Der Auftragnehmer wird gegebenenfalls die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
7. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber hat Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Auftraggeber eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftraggebers unberührt.
7.1 Projektstart
Den gemeinsamen Start dieser Zusammenarbeit bietet ein Onboarding Gespräch mittels Videokonferenz. Darin definieren wir das Projektziel, die Meilensteine und notwendige Ressourcen. Die Anwesenheit aller Projektteilnehmer ist zwingend erforderlich.
7.2 Benennung eines Ansprechpartners
Für eine schnelle und effiziente Kommunikation benötigen wir einen persönlichen Ansprechpartner. Die Teilnahme der Geschäftsführung, wenn von Top Fachkraft explizit gebeten wurde, ist zwingend erforderlich, da es zum wesentlichen Erfolg beitragen kann.
7.3 Informationen & Zugang zu Materialien
Materialien, wie z.B. Firmenlogos und Informationen zur Zusammenarbeit (Onboarding-Formular) sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab Auftragsbestätigung zur Verfügung zu stellen.
7.4 Vorbereitung beim Fotoshooting
Um das gewünschte Ergebnis eines professionellen Fotoshootings vor Ort sicherzustellen sind die Vorbereitungen seitens des Betriebes einzuhalten. Diese werden vorab im Onboarding ausführlich erklärt.
7.5 Korrekturen
Gemeinsam stimmen wir vor dem Start die Kampagne ab und berücksichtigen etwaige Änderungswünsche.
7.6 Feedbackgespräche
Es sind regelmäßige Feedbackgespräche über die Projektentwicklung inkludiert, welche per Videokonferenz stattfinden.
7.7 Projektmanagement
Ein persönlicher Ansprechpartner, eine schnelle Erreichbarkeit und klare Dokumentation der Projektphasen bilden die Grundlage für eine partnerschaftliche und erfolgreiche Zusammenarbeit.
8. Geheimhaltung
Der Auftragnehmer wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Informationen über das Geschäft und den Betrieb des Auftraggebers streng vertraulich behandeln und diese ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung nutzen.
9. Vertragsstrafen
Bei Zuwiderhandlung aus Punkt 2.1 / 2.2 / 2.4 (Urheber- und Nutzungsrechte) steht dem Auftragnehmer vom Auftraggeber ein zusätzliches Honorar in mindestens der zweifachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
10. Haftung
10.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einem Verschulden des Auftragnehmers beruhen. Bei leicht fahrlässig verursachter Verletzung der Hauptpflichten des Vertrags, (Ziff. 1.1) ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für alle übrigen Schäden ist die Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
10.2 Verletzungen seitens gesetzlicher Vertreter des Auftragnehmers oder solcher Personen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung ihrer Pflichten aus diesem Vertrag bedient, stehen Verletzungen seitens des Auftragnehmers gleich. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für Rechtsverletzungen Dritter ausgeschlossen; dies gilt insbesondere dann, wenn solche Rechtsverletzungen den vom Auftragnehmer verwendete Materialien (Bilder, Inhalte, etc.) zugrunde liegen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Dresden.
11.2 Im Zweifel gehen die Vereinbarungen zwischen den Parteien, die in der